17.01.2018 | Im Einzelhandel, bei der Post oder in der Metallindustrie – Angestellte verschiedener Branchen können von ihrem Recht auf Streik gebrauch machen. Die Gruppe der Beamten war davon bisher ausgenommen. Doch das könnte sich bald ändern. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über das Beamtenstreikrecht aufgenommen.