14.01.2021 | Seit dieser Woche gilt in Baden-Württemberg die „Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung“. Diese Verordnung sieht weitere Verschärfungen der Besuchsregeln in Krankenhäusern vor und gilt im Landkreis Göppingen sowohl in den ALB FILS KLINIKEN als auch in allen Häusern des Klinikums Christophsbad.