Viele Einschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben
16.08.2021 | Seit Montag gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufhebt. Grundsätzlich gilt ab sofort außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen die 3G-Regel. Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich zudem darauf verständigt, dass in Clubs und Diskotheken in Zukunft ein PCR-Test verpflichtend sein soll.