13.12.2021 | Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit kommt auch die Regelung, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich bis spätestens März 2022 den kompletten Impfschutz vorweisen müssen.